Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Begriff "barrierefrei" ist trotz aller Gesetze, Richtlinien und Initiativen meist nur in Fachkreisen bekannt. Es gibt wenige Nutzende, die sich vorstellen können, dass das Internet seine Grenzen und Barrieren hat. Besonders betroffen sind Senioren und behinderte Menschen.
Allgemein herrscht immer noch der Irrglaube, dass ältere und behinderte Menschen das Internet nicht nutzen. Dabei ist der Anteil dieser Zielgruppe in punkto Internetnutzung erstaunlich hoch und diese Tatsache wird von vielen immer noch deutlich unterschätzt.
Barrierefreies Internet bedeutet, dass eine Internetseite für jede/n Nutzerin/Nutzer lesbar und bedienbar ist-sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) wie auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit). Zum Beispiel können Blinde nichts mit einer grafischen Navigation anfangen. Sehbehinderte können keine kleinen Texte im Grafikformat lesen.
Um allen Menschen den Zugang zu Informationen zu ermöglichen, wurden die Richtlinien zum barrierefreien Internet entwickelt. In Deutschland ist dies durch das BGG, dem "Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen" und durch die "Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz" geregelt.
Es gibt (noch) keine Verpflichtung, dass wir eine barrierefreie Website anbieten müssen. Da selbstverständlich uns auch genauso die Menschen mit körperlichen Einschränkungen sehr wichtig sind, haben wir bereits heute schon unsere Website barrierefrei gestaltet.
Es bedarf großer Sorgfalt und ein hohes Fachwissen eine korrekte barrierefreie Website zu gestalten. Zusammen mit unserem Internetdienstleister konnten wir unsere Website barrierefreie umsetzen.
Durch eine barrierefreie Website
- kann die Schriftgröße skaliert werden,
- können Screenreader die Website vorlesen,
- können auch Braillezeilen verwendet werden,
- kann diese auch ohne Maus, mit Tastaturkürzel bedient werden,
- die Kontrastansicht vom Internet-Nutzer geändert werden.
Natürlich bleibt die Entwicklung für barrierefreies Webdesign nicht stehen. Teilweise gibt es auch gegensätzliche Meinungen zur barrierefreien Umsetzung. Daher bitten wir um Ihr Verständnis, dass nicht immer alle Anforderungen bzw. Wünsche umgesetzt sein können. In jedem Fall sind wir stets bemüht den aktuellen Innovationen möglichst zeitnah zu entsprechen.
Oliver Martins
Rektor
zuletzt geprüft am 20.09.2023
Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Die Gustav-Peters-Schule ist bemüht, die Website http://www.gustav-peters-schule.de/ im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.